Fehlbesiedlung im Dünndarm

Wenn bei der Darmresektion die Bauhin-Klappe (auch Ileozäkalklappe) entfernt wurde (dies ist bei mir der Fall), kann es im Dünndarm zur Fehlbesiedlung kommen. In dem Fall siedeln sich Bakterien aus dem Dickdarm vermehrt im Dünndarm an.

Die Bauhin-Klappe trennt normal den Dünndarm vom Dickdarm und verhindert, dass Stuhl vom Dickdarm in den Dünndarm gelangt (Ventilfunktion / Einbahnstraße). Durch Druck im Dickdarm schließt sich die Klappe automatisch, um ein Zurückfließen in den Dünndarm zu verhindern.

Die Bauhin-Klappe regelt dabei den portionsweisen Übergang des Dünndarminhalts in den Dickdarm. Sie schützt den Dünndarm vor einer Fehlbesiedlung mit Dickdarmbakterien.
Eine Dünndarmfehlbesiedlung (auch als SIBO = Small Intestinal Bacterial Overgrowth bezeichnet) liegt vor, wenn sich zu viele Bakterien im Dünndarm befinden. Normalerweise ist dieser fast keimfrei. Wandern jedoch Bakterien aus dem Dickdarm ein, verstoffwechseln sie dort aufgenommene Kohlenhydrate, was zu starker Gasbildung, Blähbauch, Bauchschmerzen und Verdauungsproblemen führt.

Mögliche Beschwerden bei Fehlfunktion (Insuffizienz) oder Fehlen der Bauhin-Klappe:
Schließt die Klappe nicht richtig oder musste entfernt werden, können Dickdarmbakterien in den Dünndarm aufsteigen. Dies führt oft zu Blähungen, Bauchschmerzen oder Durchfall.

Eine mögliche Behandlung bei Dünndarmfehlbesiedlung besteht mittels eines speziellen Antibiotikums möglich: Rifaximin ist in der Apotheke (rezeptpflichtig) als Xifaxan erhältlich. Das „Spezielle“ an diesem Antibiotikum ist: es wirkt nur im Darm und nicht systemisch (es gelangt kaum in den Blutkreislauf).
Allerdings ist es „nur“ zur Behandlung von Reisedurchfällen zugelassen. Eine Anwendung von Xifaxan beim Fehlen oder einer Fehlfunktion der Bauhin-Klappe ist demnach ein „Off-Label-Use“ (Verordnung eines zugelassenen Medikaments außerhalb der von den Behörden genehmigten Indikation, Dosierung oder Altersgruppe). Dieser „Off-Label-Use“ wird von einigen Krankenkassen akzeptiert, leider aber nicht von allen. So kann es sein, dass der Hausarzt es nicht verschreibt. In diesem Fall muss man seine (ärztlichen) Kurzdarmspezialisten diesbezüglich ansprechen und um ein entsprechende Rezept bitten.